Aktuelles Förderangebot: Förderaufruf “Klimaneutrale Wärme und Kälte”

Das BMWK veröffentlichte am 07.10.2022 den neuen Förderaufruf „Klimaneutrale Wärme und Kälte“. Skizzen können bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden.

Veröffentlicht: 18. Oktober 2022 | Kategorie: Allgemein, News

Förderaufruf “Klimaneutrale Wärme und Kälte”

Guy Bowden @guybowden / Unsplash.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichte am 07.10.2022 den neuen Förderaufruf „Klimaneutrale Wärme und Kälte“ zur Beschleunigung der Wärmewende.

Der Call verfolgt inhaltlich die gesamte Prozesskette von Wärme und Kälte sowohl im Gebäude als auch in der Industrie. Besonders sollen Themen wie Wärmepumpen, Wärmespeicher und Geothermie bearbeitet werden.

Stichworte zu förderfähigen Forschungsarbeiten sind:

  • Wärmepumpen: Entwicklung und Optimierung, Hochtemperatur-WP, vereinfachte Installation und Steuerung
  • Sanierung von Bestandsgebäuden zur Reduktion des Wärme- und Kältebedarfs: Vorfertigung von Materialien, integrale Quartierslösungen, Lebenszyklusanalysen
  • Transformation in der industriellen Produktion: Neue Prozesse, Effizienzsteigerung, Hochtemperatur-Wärmebereitstellung, Abwärmenutzung
  • Intelligente und resiliente Regelungs-, Automatisierungs- und Steuerungstechnik: für Industrie und Gebäude/Quartiere, Integration multipler Energiequellen und -speicher

Zum ersten Mal gibt es in diesem Call neben dem üblichen zweistufigen Antragsverfahren auch die Möglichkeit der Durchführung sog. Mikroprojekte mit Laufzeiten von ca. 6 Monaten, die in einem einstufigen Verfahren bewilligt werden können. Die Mikroprojekte sollen Machbarkeitsstudien oder die Vorbereitung und Ausarbeitung großangelegter Forschungsprojekte ermöglichen. Für die Durchführung von Mikroprojekten gelten besondere Regeln und die zuwendungsfähigen Kosten sind auf max. 200.000 Euro beschränkt.

Wer wird gefördert?

Der vorliegende Aufruf richtet sich primär an Verbundvorhaben unter der Federführung oder Beteiligung eines industriellen Partners bzw. Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft außer Beratungsunternehmen. Antragsberechtigt sind außerdem Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups sowie andere KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Welche Fristen sind zu beachten?

Skizzen zu Verbundvorhaben müssen bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden. Eine erste Auswahl bereits eingereichter Skizzen erfolgt jedoch bereits nach dem 31. Dezember 2022.

Nähere Informationen finden Sie über den folgenden Link. Dort finden Sie auch Links zu den genauen Inhalten, weiteren Hinweisen und Bedingungen des Calls.

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