BNetzA präsentiert Gesamtkonzept für Netzentgelte Strom ab 2029 – Was ändert sich für Verbraucher, Erzeuger und Netzbetreiber?
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Dieser aktuelle Stand wird ab Sommer in einem Entwurf förmlich konsultiert.
Am 27. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn ihr lang erwartetes Gesamtkonzept für die zukünftige Verteilung der Netzentgelte im Stromsektor ab 2029 vorgestellt. Im Fokus steht ein Jahresvolumen von rund 37 Milliarden Euro Netzkosten, welche etwa 30 % der Stromkosten eines Haushalts ausmachen. Doch warum ist diese Reform jetzt notwendig, und welche Konsequenzen hat sie für die verschiedenen Akteure im Strommarkt?
Das vorliegende Konzept gründet auf umfangreichen Expertenanhörungen und themenspezifischen Konsultationen und dokumentiert den aktuellen Stand der Meinungsbildung der Bundesnetzagentur. Es dient als Ausgangsbasis für die anstehende Konsultation des Festlegungsentwurfs. Dabei sind sowohl das Verfahren als auch der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die förmliche Konsultation des vollständigen Entwurfs der Rahmenfestlegung AgNes beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Notwendigkeit der Netzentgelt-Systematik
Eine neue Festlegung war nötig geworden, da aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die bestehenden, gesetzlichen Vorgaben (aus der Stromnetzentgeltverordnung) zum 31.12.2028 vom Deutschen Bundestag aufgehoben werden mussten. Änderungsbedarf besteht darüber hinaus aufgrund der sich verändernden Energielandschaft: volatile Stromeinspeisung, steigende Netz- und Engpassmanagementkosten, ungleiche Verteilung der Netzkosten sowie knappe Netzanschlusskapazitäten sind hier allen voran zu nennen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bringt die Notwendigkeit für den AgNes-Prozess wie folgt auf den Punkt: „Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen. Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen. Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen“.
Konsequenzen für die verschiedenen Verbrauchergruppen
Für Haushaltskunden in der Niederspannung (ca. 40 Millionen) ändert sich systematisch wenig. Ihr Netzentgelt setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis (€/Jahr) und einem Arbeitspreis (ct/kWh) zusammen. Allerdings gibt es künftig verbindliche Vorgaben für Grundpreise: Alle Netzbetreiber müssen einen Grundpreis erheben, der jedoch gedeckelt wird. Prosumer, die zwar wenig Strom beziehen, aber weiterhin auf die Netzverfügbarkeit angewiesen sind, zahlen künftig einen höheren Grundpreis und sollen sich so stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Die Mehrbelastung wird unter 100 Euro pro Jahr betragen.
Gewerbliche und industrielle Großverbraucher (ab 100.000 kWh/Jahr) erleben eine grundlegende Änderung: Der bisherige Leistungspreis wird durch einen Kapazitätspreis (€/kW/Jahr) ersetzt, kombiniert mit einem Arbeitspreis (ct/kWh) für Verbräuche im Rahmen der bestellten Kapazität. Bei Überschreitung der Kapazität fällt ein Preisaufschlag an. Diese Neuregelung ermöglicht mehr Flexibilität, da Unternehmen bei niedrigen Strompreisen punktuell höhere Leistungen beziehen können, ohne wirtschaftlich benachteiligt zu werden.
Die Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander wird ebenfalls reformiert. Bisher wurden vorgelagerte Netzkosten (z. B. Übertragungsnetzkosten) nach Leistungs- und Arbeitspreis abgerechnet. Ab 2029 sollen sie stattdessen nach der Stromverbrauchsmenge (die BNetzA nennt das „netzbezogener Letztverbrauch“) verteilt werden, da Netzbetreiber die Strommenge in ihrem Netz nicht selbst steuern können. Die Datenbasis bildet der gemessene Verbrauch des Vorjahres.
Neue Regeln auch für Speicher und Erzeuger
Betreiber von Stromspeichern (Batterie- und Pumpspeicher) werden künftig mit einem „moderaten Kapazitätspreis“ an der Netzfinanzierung beteiligt. Arbeitspreise entfallen für sie. Diese Regelung gilt nicht für Heimspeicher in der Niederspannung, die weiterhin kein gesondertes Netzentgelt zahlen. Die Einführung der Entgelte beginnt erst nach Auslaufen von Sonderregelungen (z. B. § 118 Abs. 6 EnWG) und nicht wie zunächst erwogen bereits ab 1. Januar 2029.
Ein wichtiger Schritt im aktuell vorliegenden Papier ist die Beteiligung von Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung. Bisher entgeltbefreit, sollen sie ab 2029 einen Kapazitätspreis von 4–7 €/kW/Jahr zahlen, wobei die Arbeitspreise entfallen. Prosumer zahlen nur den höheren Grundpreis, aber keine Kapazitätsentgelte. Der Vertrauensschutz orientiert sich an § 118 Abs. 6 EnWG: Teilnehmer an Ausschreibungen müssen die neuen Entgelte nicht einrechnen, wenn ihre Gebote vor Inkrafttreten der AgNes-Rahmenfestlegung (ab 01.01.2027) abgegeben wurden.
Dynamische Netzentgelte
Ab 2030 sollen schrittweise dynamische Netzentgelte eingeführt werden. Ziel ist es, Marktteilnehmern in schwierigen Netzsituationen finanzielle Anreize für netzdienliches Verhalten zu bieten. Die BNetzA rechnet fest damit, mithilfe von dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im Jahr 2025 lag dieser Kostenpunkt bereits bei 3,06 Mrd. Euro. Aufgrund des hohen Analysebedarfs solcher Maßnahmen hat die BNetzA einen weitreichenden Fahrplan für dynamische Netzentgelte entwickelt. Dieser sieht für Speicher frühestens 2030 dynamische Preissignale vor und für Einspeiser frühestens 2032. Für Heimspeicher und E-Autos ist ein Opt-in-Modell vorgesehen, welches, sobald es technisch möglich ist, eingeführt werden soll.
Die angestrebte Reform der Netzentgelte soll Planungssicherheit schaffen, Anreize für Flexibilität setzen und die Netzkosten gerechter verteilen. Für Haushalte ändert sich aktuell wenig, Prosumer zahlen perspektivisch einen höheren Grundpreis, Großverbraucher gewinnen Flexibilität, Erzeuger und Speicher werden erstmals an den Netzkosten beteiligt. Die dynamischen Netzentgelte könnten langfristig die Netznutzung effizienter machen und Redispatch-Kosten senken.
Die AgNES-Reform ist somit ein wichtiger Schritt für die Energiewende. Doch die Umsetzung bis 2029 stellt ein ambitioniertes Ziel dar, das Millionen von Netzanschlüssen und Verträgen betrifft.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor (27.05.2026)
- Bundesnetzagentur: Hintergrundpapier (27.05.2026)