BBH zu Netzanschlüssen und Netzentgelten für Batteriespeicher: Grundlegende Regeländerungen ab 2026

Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur planen weitreichende Änderungen bei Netzanschlussverfahren und Netzentgelten für Batteriespeicher und Elektrolyseure.

Veröffentlicht: 24. Februar 2026 | Kategorie: Allgemein, News
KI generiert Battery storage, Batteriespeicher in einer großen Anlage

Ab dem 1. April 2026 ersetzen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber das bisherige Windhundprinzip bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten im Höchstspannungsnetz durch ein sogenanntes Reifegradverfahren. Dieses bewertet Projekte künftig nach Fortschritt und Systembeitrag, berücksichtigt Kriterien wie Grundstückssicherung, Genehmigungsstand sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeit und priorisiert Anträge in gebündelten Runden statt nach Eingangsdatum. Für jeden Antrag wird eine pauschale Gebühr von 50.000 Euro fällig und bei Annahme eines Anschlussangebots ist zusätzlich eine Kaution von 1.500 Euro pro Megawatt zu hinterlegen.

Gleichzeitig plant die Bundesnetzagentur im Rahmen des Verfahrens AgNes eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik: Die bislang geltende Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher und Elektrolyseure nach § 118 Abs. 6 EnWG soll entfallen. Bestandsanlagen könnten rückwirkend ab dem 2. September 2021 oder dem 29. Dezember 2023 netzentgeltpflichtig werden, was in der Branche erhebliche Planungsunsicherheit auslöst. Stellungnahmen zu den BNetzA-Plänen können bis zum 27. Februar 2026 eingereicht werden. Ergänzend sieht das durchgesickerte Netzpaket des BMWE vor, Co-Location-Speichern den Netzanschluss zu erleichtern, digitale Netzanschlussportale einzuführen sowie Netzbetreibern mehr Autonomie bei der Steuerung von Anschlusskapazitäten einzuräumen.

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