Bundesnetzagentur legt differenzierte Netzentgelte für das Wasserstoff-Kernnetz fest

Mit der Festlegung KOSMO konkretisiert die Bundesnetzagentur die Entgeltsystematik für das Wasserstoff-Kernnetz. Die neuen Regelungen differenzieren erstmals nach Kapazitätsprodukten und Transportleistungen.

Veröffentlicht: 23. Dezember 2025 | Kategorie: Allgemein, News
malp / stock.adobe.com Rohrleitungssystem für grünen Wasserstoff mit Druckanzeige, eingebettet in grüne Landschaft mit Windkraftanlagen im Hintergrund.

Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung KOSMO („Festlegung von Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoff-Kernnetzes und zur entsprechenden Modifikation der Netzentgelte“) ergänzende Entgeltregelungen für das Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht. Aufbauend auf dem 2024 eingeführten einheitlichen Hochlaufentgelt nach WANDA werden die Netzentgelte nun an die mit WaKandA definierten Kapazitätsprodukte angepasst. Vorgesehen sind Multiplikatoren für unterjährige Kapazitäten, Rabatte für unterbrechbare Kapazitäten sowie reduzierte Entgelte bei Ausspeisung zur Befüllung von Wasserstoffspeichern. Damit wird das bisherige Briefmarkenentgelt weiterentwickelt, um unterschiedliche Nutzungsprofile sachgerecht abzubilden und angemessene Preissignale für den Markthochlauf des Wasserstoff-Kernnetzes zu setzen.

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