Bundestag beschließt Cybersicherheitsgesetz für mehr digitale Sicherheit
Die Bundesregierung setzt die auf europäischer Ebene beschlossene NIS-2-Richtlinie um. Die nationale IT-Sicherheit soll so gestärkt werden als Reaktion auf die sich verschärfende sicherheitspolitische Lage in Europa.
Unternehmen der kritischen Infrastruktur müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Gleichzeitig erhält das BSI umfassendere Befugnisse, um Risiken früh zu adressieren und kleinere Telekommunikationsanbieter einzubeziehen. Auch die Bundesverwaltung muss künftig verbindliche IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und nach IT-Grundschutz agieren. Durch diese neuen Regeln wird die digitale Infrastruktur insgesamt widerstandsfähiger, öffentliche Ordnung und zentrale gesellschaftliche Funktionen werden besser schützt.
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie führt die Bundesregierung strengere und europaweit einheitliche Sicherheitsstandards ein, um die Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung gegenüber wachsenden Cyberbedrohungen zu stärken. Die Richtlinie erweitert den Kreis verpflichteter Unternehmen, verschärft Sicherheitsanforderungen und schreibt klare Meldepflichten bei Vorfällen vor.
Die neuen Vorgaben erhöhen die Transparenz bei Sicherheitsvorfällen und verbessern die Koordination zwischen den Behörden. Insgesamt stärkt die NIS-2-Umsetzung die Resilienz der digitalen Infrastruktur, schützt zentrale gesellschaftliche Funktionen und trägt dazu bei, die öffentliche Ordnung nachhaltig zu sichern.
Quellen
- Bundesregierung: Bundestag beschließt mehr digitale Sicherheit (13.11.2025)
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS-2-Umsetzung: Bundestag beschließt Cybersicherheitsgesetz (13.11.2025)
- Europäische Kommission: NIS2-Richtlinie: Sicherung von Netz- und Informationssystemen (07/2025)