energate und enersis starten Umfrage zu Energiewendekompetenz von Verteilnetz-betreibern
energate und enersis untersuchen in einer gemeinsamen Studie die Energiewende-kompetenz der Netzbetreiber, welche die Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Prozesses als neues Qualitätskriterium einführen wird.
Unser Mitgliedsunternehmen enersis führt gemeinsam mit energate eine Umfrage zur „Energiewendekompetenz“ unter Verteilnetzbetreibern durch. Die Bundesnetzagentur führt im Rahmen des NEST-Prozesses mit der Energiewendekompetenz ein neues Kriterium in der Qualitätsregulierung ein, das die Transformation der Netzinfrastruktur bewerten soll. Gemessen wird sie unter anderem an Anschlussdauern und realisierten Netzanschlüssen. Diese Indikatoren sollen auf leicht verständliche Art zeigen, wie gut ein Verteilnetzbetreiber der Transformation gewachsen ist. Doch was steckt hinter diesen Zahlen?
Hier setzt die Studie von enersis und energate an: Sie wollen herausfinden, welche digitalen, prozessualen und organisatorischen Fähigkeiten aus Sicht von Verteilnetzbetreibern tatsächlich dazu beitragen, die Netzinfrastruktur wirksam zu transformieren. Die Ergebnisse sollen praxisnah aufbereitet werden und dienen als Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen.
Bei Interesse können die Teilnehmenden die Ergebnisse direkt zugeschickt bekommen. Hierzu müssen sie lediglich am Ende der Umfrage ihre Mailadresse hinterlegen.
Hintergrund zur Methodik der Qualitätsregulierung für Verteilnetzbetreiber
Der Prozess hat seinen Ursprung in der Überarbeitung der Qualitätsregulierung für Stromverteilnetze durch die Bundesnetzagentur, die im Rahmen des NEST-Prozesses („Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“) seit Februar 2024 vorangetrieben wird. Dieser Prozess wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 ausgelöst, das vorschreibt, dass Regelungen zur Kosten- und Erlösbestimmung direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde – also der Bundesnetzagentur – getroffen werden müssen. Bisherige Vorgaben aus der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen müssen daher durch Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Hierfür wurde die Große Beschlusskammer Energie eingerichtet, die über die neuen Regelungen entscheiden soll.
Mit der Einführung der Netzleistungsfähigkeit als neues Kriterium neben der bewährten Netzzuverlässigkeit (SAIDI/ASIDI-Werte) reagiert die Behörde auf die zunehmende Komplexität der Energiewende. Die neuen Kennzahlen – wie Anschlussdauern, Umsetzungsquoten für Netzanschlüsse und Digitalisierungsindizes – sollen nicht nur die Geschwindigkeit und Effizienz der Netzbetreiber bei der Umsetzung der Energiewende abbilden, sondern auch Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass diese Maßnahmen dazu beitragen sollen, dass sich Branche, Verbraucher und Regulierungsbehörden ein klareres Bild vom Status quo machen können. Gleichzeitig werden damit neue Anreize für die Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit gesetzt, um die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland langfristig zu sichern und die Digitalisierung voranzutreiben.
Quellen
- Energate: Interview mit Thomas Koller, Enersis (13.07.2026)
- Bundesnetzagentur: Energiewendekompetenz und Digitalisierung – Bundesnetzagentur misst nun auch die Netzleistungsfähigkeit der Netzbetreiber (15.07.2026)