Mobilität

Fördermöglichkeiten für Smarte Quartiere im Bereich Mobilität.

Veröffentlicht: 3. März 2021 | Kategorie: Allgemein, Smarte Quartiere | Autor / Autorin: Dietmar Miller

Mobilitätsstationen

  • Programm: Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Kommunalrichtlinie: Mobilitätsstationen
  • Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU
  • Zielgruppe: Kommunale Akteuere (Kommunen, Betriebe, Unternehmen oder kommunale Einrichtungen (mind. 25% kommunal))
  • Förderinhalte: Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen (lokal überdurchschnittliche Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel inkl. einer öffentlichkeitswirksamen Botschaft zugunsten des Umweltverbundes). Mobilitätsstationen können neben Radabstellanlagen, eine ÖPNV-Haltestelle, Abstellflächen für Car-Sharing-Fahrzeuge und/oder einen Taxihalteplatz ausweisen. Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität (zum Beispiel Verbesserung des Haltestellenzugangs) im Umfeld der Mobilitätsstation können ebenfalls gefördert werden.
  • Förderhöhe: Die Förderquote liegt bei max. 50% bzw. 70% für finanzschwache Kommunen; Mindestzuwendung 5000€
  • Fristen: Programmlaufzeit bis 31.12.2020

Intelligente Verkehrssteuerung

  • Programm: Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Kommunalrichtlinie: Intelligente Verkehrssteuerung
  • Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU
  • Zielgruppe: Kommunale Akteure (Kommunen, Betriebe, Unternehmen oder kommunale Einrichtungen (mind. 25% kommunal), Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs)
  • Förderinhalte: Gefördert wird die Beschaffung bzw. die Nutzung smarter (Big-Data)-Datenquellen mit Verkehrsbezug als Maßnahme zu intelligenten Verkehrssteuerung, durch die Kommunen in die Lage versetzt werden, den Umweltverbund aufzuwerten und zu bevorzugen. Ziel ist es, den Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsärmeren Verkehrsmodi zu beeinflussen.
  • Förderhöhe: Die Förderquote liegt bei 40% (50% für finanzschwache Kommunen). Die maximale Höhe des Investitionszuschusses beträgt 200.000 Euro.
  • Fristen: Programmlaufzeit bis 31. Dez. 2022