Quartiersversorgung
Fördermöglichkeiten für Smarte Quartiere im Bereich Quartiersversorgung.
IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Kommunale Gebietskörperschaften)
- Programm: IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Kommunale Gebietskörperschaften)
- Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMI; KFW
- Zielgruppe: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände
- Förderinhalte: nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte- Wasser- und Abwassersysteme im Quartier
- Wärme- und Kälteversorgung: Anlagen zur lokalen Nutzung industrieller Abwärme; dezentrale Wärme- und Kältespeicher; Wärme- und Kältenetze im Quartier
- Energieeffiziente Wasser- und Abwasserversorgung: Errichtung und Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen sowie zugehörige Komponenten; Einbau energieeffizienter Motoren und Pumpen; Errichtung und Erweiterung der Mess- und Regeltechnik sowie des Energiemanagements der gesamten Ver- bzw. Entsorgungsanlage zur Verbesserung der Energieeffizienz; Errichtung und Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken; Einbau und/oder Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung oder -rückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, zum Beispiel Wärmepumpen und Wärmetauscher; Austausch der Belüfter bei der aeroben Abwasserbehandlung
- Förderhöhe: Förderkredit ohne Höchstbetrag
- Fristen: keine
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)
- Programm: IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)
- Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMI; KFW
- Zielgruppe: Kommunale Unternehmen, Gemeinnützige Organisationen und Kirchen,
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (z. B. öffentlich-private Partnerschaften) - Förderinhalte: nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier innerhalb Deutschlands (darunter Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie Kosten notwendiger Nebenarbeiten)
- Förderhöhe: bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Fristen: keine
KfW Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
- Programm: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier
- Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMI; KfW
- Zielgruppe: Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
- Förderinhalte: Mit dem Produkt Energetische Stadtsanierung – Zuschuss fördert die KfW Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen. Sie können sowohl Sach- als auch Personalkosten finanzieren. Das Produkt besteht aus 2 Bausteinen:
A. Integriertes Quartierskonzept:
Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte enthalten:
– Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die
Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
– Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
– Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
– Erfolgskontrolle
– Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
– Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Liegt Ihnen bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können Sie Zuschüsse für einen Sanierungsmanager separat beantragen.
B. Sanierungsmanagement
Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
– Konzeptumsetzung planen
– Akteure aktivieren und vernetzen
– Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
– Als zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung fungieren - Förderhöhe:
A. Integriertes Quartierskonzept: Ohne Höchstbetrag
B. Sanierungsmanagement: Bis zu einem Höchstbetrag von 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.000 Euro aufgestockt werden.
Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt. - Verwendungsnachweise und Einreichungsfristen:
A. Integriertes Quartierskonzept: Nach Abschluss des Projekts, spätestens 18 Monate nach Zusage
B. Sanierungsmanagement: Nach Ablauf des Förderzeitraums, spätestens 42 Monate nach Zusage, bei Verlängerung bis spätestens 66 Monate, zusammen mit der Anforderung der Schlussrate.
Mehr Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der KfW. - Mehr Informationen unter: BMI, KfW