Wärme/Kälte

Fördermöglichkeiten für Smarte Quartiere im Bereich Wärme/Kälte.

Veröffentlicht: 3. März 2021 | Kategorie: Allgemein, Smarte Quartiere | Autor / Autorin: Dietmar Miller

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)

  • Programm: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)
  • Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Zielgruppe: Unternehmen, Unternehmenskonsortien, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften.
  • Förderinhalte: a) Machbarkeitsstudien b) Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0. (Neubau oder Transformation von vollständigen Wärmenetzsystemen) c) Maßnahmen zur Kundeninformation
  • Förderhöhe: a) 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einer maximalen Höhe der Förderung von 600.000 Euro
    b) bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximaler Förderung von 15 Millionen Euro.
    c) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten; bis zu einer betragsmäßigen Obergrenze von max. 200.000 €
  • Fristen: Laufzeit bis 31.12.2022

Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien

  • Programm: Heizen mit Erneuerbaren Energien
  • Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Zielgruppe: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
  • Förderinhalte: Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride), Gas-Hybridheizungen sowie Gas-Brennwertheizungen
  • Förderhöhe: Die anrechenbaren förderbaren Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro und bei Nicht-Wohngebäuden auf 3,5 Millionen Euro begrenzt.
  • Fristen: Keine Fristen

Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

  • Programm: Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen
  • Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Zielgruppe: Antragsberechtigt für stationäre Anlagen: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Antragsberechtigt für Fahrzeug-Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden: Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr erbringen. Antragsberechtigt für Fahrzeug-Klimaanlagen in anderen Fahrzeugen: sonstige Unternehmen. Der Antragsteller ist Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeug-Klimaanlage(n).
  • Förderinhalte: 1) stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden (dabei zudem ergänzende Komponenten, wie Wärmepumpen oder Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems verstärken). 2) Klimaanlagen, mit denen elektrisch betriebene Busse ab Werk ausgerüstet oder elektrisch betriebene Schienenfahrzeuge (schienengebundene Fahrzeige, wie Lokomotiven, Wagon in z.B. Straßenbahnen) nach- oder umgerüstet werden
  • Förderhöhe: Die Förderung ist auf 150.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
  • Fristen: Laufzeit bis 31.12.2021