Zum Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 04. März 2021 zur Markterklärung des BSI

Aktuell wird der am 4. März 2021 vom OVG NRW getroffene Beschluss zur Aussetzung der Markterklärung des BSI in diversen Fachforen teils kontrovers diskutiert. Wie lautet aktuell der Stand der Dinge?

Veröffentlicht: 12. März 2021 | Kategorie: Allgemein, News | Autor / Autorin: Julia Müller
krisana - stock.adobe.com | 194003102 Symbolfoto eines Stromzählers (transparent) zur Messung des Stromverbrauchs mit Hochspannungsmast. vor Himmel.

Im Februar 2020 erfolgte mit der Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der Startschuss für den Smart Meter Rollout. Diese Markterklärung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am 4. März 2021 per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Das OVG NRW attestiert der Markterklärung dabei schwerwiegende Mängel. So sei beispielsweise die Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des BSI nicht formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Zudem sei sie materiell rechtswidrig, da sie bestimmte, nach dem Messbetriebsstellengesetz unbedingt erforderliche Funktionalitäten nicht vorsähe. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.

In einer Stellungnahme bezeichnet das BSI die Entscheidung des OVG als überraschend, da das Verwaltungsgericht Köln (VG) in der Vorinstanz noch zugunsten des BSI entschieden hatte. Es kündigt zudem an, die Entscheidungsgründe des OVG eingehend zu prüfen und hofft, die Bedenken des OVG im Hauptsacheverfahren, welches noch aussteht, entkräften zu können.

Zu beachten: Der Eilbeschluss gilt zunächst einmal nur für das private Unternehmen aus Aachen, welches die Beschwerde eingelegt hat. Für dieses findet die Markterklärung vorläufig keine Anwendung. Bei etwa fünfzig weiteren anhängigen Verfahren steht eine Entscheidung des 21. Senats des OVG noch aus. Für alle anderen Marktteilnehmer ist, sofern kein Widerspruch gegen die Markterklärung eingelegt wurde, die Widerspruchsfrist verstrichen und die Markterklärung damit bestandskräftig geworden.

Der Rollout von intelligenten Messsystemen, welcher nach Jahren der Verzögerung endlich Fahrt aufgenommen hat, wird durch den Beschluss vorerst ausgebremst. Das Urteil führt jedoch zu Unsicherheit bei Kunden und im Markt und erhöht die Risiken des Rollouts.

Um den Ausbau intelligenter Energie- und Stromnetze weiter zu fördern und das Ziel einer CO2-freien Energieerzeugung auf Basis ausschließlich erneuerbarer Energien nicht aus den Augen zu verlieren, werden wir uns weiterhin für den Rollout intelligenter Messysteme stark machen. Weiterhin werden wir die getroffene Entscheidung sorgfältig auswerten sowie die weitere Entscheidungspraxis sorgfältig beobachten.

Wie gewohnt werden wir Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

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