BBH analysiert EnWG-Novelle zur flexibleren Stromzuordnung bei erneuerbaren Erzeugungsanlagen

BBH beleuchtet in einem Beitrag die EnWG-Novelle vom Dez. 2025, mit der die starre prozentuale Aufteilung von Strommengen aus EE-Anlagen entfällt. Betreiber erhalten dadurch mehr Flexibilität bei der Direktvermarktung.

Veröffentlicht: 26. Januar 2026 | Kategorie: Allgemein, News
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Nach bisherigem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Recht mussten Betreiber erneuerbarer Erzeugungsanlagen Strommengen festen Veräußerungsformen prozentual zuordnen und diese Vorgaben dauerhaft einhalten. Abweichungen führten zu empfindlichen Sanktionen und machten flexible Vermarktungsmodelle, etwa mit Off-Site-PPA (Power-Purchase-Agreement) oder dezentralen Abnehmerstrukturen, rechtlich und wirtschaftlich unattraktiv.

Mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle am 23.12.2025 entfällt diese starre Proportionalität bei der Aufteilung zwischen geförderter Direktvermarktung und sonstiger Direktvermarktung, wie in einem Beitrag von unserem Mitglied Becker Büttner Held (BBH) deutlich wird. Künftig ist keine ex-ante-Festlegung von Prozentsätzen mehr erforderlich. Dadurch können Strommengen situativ und bedarfsgerecht zugeordnet werden. Die Neuregelung vereinfacht insbesondere Energy-Sharing-Modelle sowie Konstellationen mit Direktleitungen und beseitigt bislang bestehende Abgrenzungsunsicherheiten zur „unmittelbaren räumlichen Nähe“. Für Anlagenbetreiber und Projektierer eröffnet dies neue, praxistaugliche Vermarktungsoptionen.

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