Neue Sicherheitsvorgaben für Energieinfrastruktur: Bundesnetzagentur legt kritische Funktionen fest
Die Bundesnetzagentur definiert erstmals zentrale Funktionen in der Energieinfrastruktur als kritisch – ein wichtiger Schritt für mehr IT-Sicherheit im Strom- und Gassektor.


Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2025 eine verbindliche Festlegung zu „kritischen Funktionen“ in Energieversorgungsnetzen und -anlagen veröffentlicht. Die Regelung betrifft insbesondere Systeme zur Netzsteuerung und zum Engpassmanagement. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig geplante IT-Komponenten anzeigen – das Bundesinnenministerium kann den Einsatz untersagen, etwa bei nicht vertrauenswürdigen Herstellern.
Ziel ist ein besserer Schutz vor sicherheitsrelevanten Risiken im zunehmend digitalisierten Energiesektor. Die Festlegung ergänzt bestehende IT-Sicherheitskataloge und stärkt die Resilienz der kritischen Infrastruktur.
Quelle
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur legt kritische Funktionen im Sektor Energie fest (25. Juni 2025)