Neue Sicherheitsvorgaben für Energieinfrastruktur: Bundesnetzagentur legt kritische Funktionen fest

Die Bundesnetzagentur definiert erstmals zentrale Funktionen in der Energieinfrastruktur als kritisch – ein wichtiger Schritt für mehr IT-Sicherheit im Strom- und Gassektor.

Veröffentlicht: 2. Juli 2025 | Kategorie: News, Sonstiges
Yuan Yang @jack_young022 / Unsplash.com Um die Energiewende zu realisieren, ist Netzausbau notwendig.

Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2025 eine verbindliche Festlegung zu „kritischen Funktionen“ in Energieversorgungsnetzen und -anlagen veröffentlicht. Die Regelung betrifft insbesondere Systeme zur Netzsteuerung und zum Engpassmanagement. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig geplante IT-Komponenten anzeigen – das Bundesinnenministerium kann den Einsatz untersagen, etwa bei nicht vertrauenswürdigen Herstellern.

Ziel ist ein besserer Schutz vor sicherheitsrelevanten Risiken im zunehmend digitalisierten Energiesektor. Die Festlegung ergänzt bestehende IT-Sicherheitskataloge und stärkt die Resilienz der kritischen Infrastruktur.

 

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