Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ neu aufgelegt

Mit der Neuauflage des Förderprogramms will das Umweltministerium BW den Bau von PV-Anlagen anreizen sowie die Belastung der Verteilnetze senken. Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab dem 01. April 2021 möglich.

Veröffentlicht: 8. März 2021 | Kategorie: Allgemein, News | Autor / Autorin: Julia Müller
schropferoval / Pixabay.com Photovoltaik: Mittels netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher kann bei Sonnenschein erzeugter Strom flexibel und zeitlich variabel genutzt werden.

Erklärtes Ziel des Umweltministeriums BW mit der Neuauflage des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist es, den Bau von zusätzlichen Photovoltaik-Anlagen anzureizen sowie die Belastung der Verteilnetze zu senken.

Gefördert werden dabei Investitionen in stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Es werden sowohl „Heimspeicher“ (bei Photovoltaikanlagen bis einschließlich 30 kWp) wie auch „Gewerbespeicher“ (bei Photovoltaikanlagen ab 30 kWp) gefördert.

Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab dem 01. April 2021 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) möglich, welche die Abwicklung der Förderung verantwortet. Dabei sind auch rückwirkend Maßnahmen förderfähig, welche ab dem 01. Januar 2021 begonnen wurden, sofern bis zum 01. Juli 2021 ein Antrag gestellt wird. Für vor dem 01. Januar 2021 begonnene Maßnahmen ist keine rückwirkende Förderung möglich.

Alle weiteren Informationen zur Zuwendungsberechtigung, der Höhe der Förderung sowie den Anforderungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Hier beantwortet das Ministerium außerdem häufig gestellte Fragen zum neu aufgelegten Förderprogramm.

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