Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Verabschiedung durch den Bundestag

Am 20. April 2023 wurde das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom Bundestag verabschiedet. Es verspricht neuen Schwung und deutliche Vereinfachungen für die Digitalisierung der Energienetze.

Veröffentlicht: 27. April 2023 | Kategorie: Allgemein, News | Autor / Autorin: Christian Schneider

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist da

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Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde am 11. Januar 2023 vom Bundeskabinett und nun final am 20. April vom Bundestag mit breiter, überparteilicher Mehrheit beschlossen.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, machte schon vor dem finalen Beschluss deutlich, dass Smart Meter ein zentraler Baustein der Energiewende sind und ihr Einbau nun schneller und mit Optimierungen an den bislang geäußerten Kritikpunkten vorangetrieben werden soll. Schon seit der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2016 kam es zu großen Verzögerungen beim Smart Meter Rollout. Die vielfachen Verschiebungen, bis am 07. Februar 2020 eine Markterklärung seitens des BSI abgegeben wurde, das Urteil des OVG Münster am 04. März 2021 und die darauffolgende Rücknahme der Allgemeinverfügung für den Smart Meter Rollout am 20.05.2022 durch das BSI schufen unter den Messstellenbetreibern eine große Unsicherheit. Dies führte zu einer generell abwartenden Haltung, da die Messstellenbetreiber gegebenenfalls verbaute, aber nach zukünftigen Regeln doch nicht konforme Geräte im schlimmsten Fall durch neuere, konforme Geräte hätten ersetzen müssen. In Anbetracht der ohnehin knappen Ressourcen an Installationspersonal und der im schlimmsten Fall verlorenen Investitionen war der Schritt des Abwartens auf neue, wasserdichte Regelungen zum Smart Meter Rollout konsequent. In der Folge verzögerte sich allerdings auch die Schaffung der notwendigen Netztransparenz in der Niederspannung und an den Netzanschlusspunkten (siehe dazu: Smart Grids-Roadmap Baden-Württemberg 2.0) – ein problematischer Umstand, gilt es doch umso dringender, das Tempo der Energiewende deutlich anzuziehen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz nun final in Kraft und sorgt für ein Ende des jahrelangen Hin- und Her um den Smart Meter Rollout und die Digitalisierung der Verteilnetze.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Eine Markterklärung des BSI ist nun nicht mehr erforderlich. Sobald ein Hersteller die erforderlichen Funktions- und Sicherheitsstandards erfüllt, ist eine Installation möglich. Das BSI agiert dabei im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wodurch eine bessere Abstimmung als bisher gegeben ist.
  • Es ist für Hersteller nicht mehr nötig, alle weniger nachgefragten Tarifanwendungsfälle sofort zu implementieren. Diese können bei Bedarf mit einem Firmware-Update hinzugefügt werden.
  • Die Parallelentwicklung von Standards für Wärme- und Ladeinfrastrukturen im Heimbereich soll verringert werden. Stattdessen soll die Interoperabilität des Smart Meter Gateway verbessert werden, um dieses als zentrale Kommunikationsschnittstelle zu etablieren.
  • Statt wie bislang mehrere Zähler für Einzelgeräte wie Wärmepumpen etc. zu verbauen, soll das Smart Meter am Netzanschlusspunkt als zentrale Kommunikations- und Messeinrichtung verankert werden. Damit wird die Komplexität und die Anzahl der erforderlichen Geräte deutlich reduziert.
  • Der Prozess um die „sichere Lieferkette“ (kurz: „SILKE“) wird deutlich vereinfacht, um Hürden wie dem Mangel an Installationspersonal etc. entgegenzuwirken.
  • Die Kosten pro Zähler werden auf 20€ für die Nutzerinnen und Nutzer gedeckelt. Sie haben damit eine ähnliche Dimension wie die bislang ohnehin eingepreisten Ferraris-Zähler. So wurde der zentrale Kritikpunkt einer höheren Kostenbelastung ausgeräumt.
  • Durch den agilen Rollout wird die Möglichkeit zur Nutzung dynamischer Energietarife schneller für eine größere Anzahl von Haushalten geschaffen. Damit wird die Möglichkeit, durch ein Smart Meter auch kostenseitig zu profitieren, stark ausgeweitet. Da diese Tarife in der Regel auch die Börsen- und damit die Erzeugungssituation widerspiegeln, wird so auch der implizite Anreiz gesetzt, Energie zu jenen Zeiten zu konsumieren, in denen sie günstiger verfügbar ist. Dies ist ein Anreiz zur Lastverlagerung in die Zeiten mit hoher Erzeugung und damit zur Entlastung der Netze, was letztlich auch zu geringen Netzentgelten führt.

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