Gesetzesänderung bringt neue Regeln für Kundenanlagen, Energy Sharing und bidirektionales Laden
Mit einer Gesetzesnovelle zum Energiewirtschaftsrecht gelten seit dem 23. Dezember neue Vorgaben für Messwesen, Speicher und dezentrale Stromnutzung. Betroffen sind EnWG, MsbG, EEG sowie Steuerregelungen.
Am 23. Dezember trat das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes“ in Kraft und setzt EU-Vorgaben in zahlreichen energierechtlichen Regelwerken um. Zentrale Neuerungen betreffen Kundenanlagen, Speicherbetrieb, Messstellenwesen und Energy Sharing. Für bestehende Kundenanlagen gilt bis 2029 eine Übergangsregelung, um eine Einstufung als Energieversorgungsnetz zu vermeiden. Beim bidirektionalen Laden werden Multi-Use-Speicher und Rückspeisung aus E-Fahrzeugen in die Netzentgeltbefreiung einbezogen, was deren Wirtschaftlichkeit verbessert. Erstmals wird Energy Sharing gesetzlich geregelt, einschließlich vertraglicher Anforderungen und intelligenter Messsysteme mit viertelstündlicher Messung. Ergänzend präzisieren Änderungen im Stromsteuergesetz die steuerliche Behandlung bidirektionaler Ladevorgänge und stellen klar, dass Fahrzeugnutzer nicht zu Stromversorgern werden.