Zum EuGH-Urteil vom 02.09.2021 zur BNetzA

Nach dem EuGH-Urteil vom 02.09.2021 zur Bundesnetzagentur verspricht diese Rechtssicherheit für die Übergangs- und Folgephase.

Veröffentlicht: 3. September 2021 | Kategorie: Allgemein, News | Autor / Autorin: Christian Schneider
Wioletta Płonkowska @wiola3001 / Unsplash.com Das Netzentgelt beruht auf der Erlösobergrenze, welche von der Bundesnetzagentur berechnet wird.

Am 02.09.2021 gab der EuGH einer Klage der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland statt: Der Modus, die Netzentgelte auf Basis politischer Entscheidungen und nicht unabhängig durch die Bundesnetzagentur festzulegen, entspreche nicht den durch EU-Recht festgelegten Rahmenbedingungen. Während in der Presse bereits über eine Stärkung der Position der Bundesnetzagentur spekuliert wird, gilt es nun, die daraus entstehenden Folgen zu prüfen.

Die Bundesnetzagentur garantiert für die nun beginnende Übergangsphase eine Rechtssicherheit im Rahmen des geltenden nationalen Energierechts.

Unmittelbare Auswirkungen hat das Urteil für die meisten Akteure der Energiebranche und für Endkundinnen und Endkunden zunächst nicht, da die europäische Rechtsprechung zuerst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Damit entsteht nun kein akuter unmittelbarer Handlungsbedarf, da die bestehenden Rechtsnormen weiterhin bis zu einer Novellierung ihre Gültigkeit behalten (Quelle: Pressemitteilung BNetzA). Nun gilt es, für den Bundestag als Gesetzgeber sowie das BMWi als verantwortliche Exekutivinstanz, die Reichweite des Urteils zu prüfen und auf europäischer und nationaler Ebene aktiv zu werden, bis die Widersprüche im europäischen und im deutschen Energierecht ausgeräumt sind. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Aktuelle Beiträge