Stellungnahme: Auswirkungen der EEG-Novelle 2021 auf intelligente Stromnetze

Das EEG 2021 hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Energiewirtschaft weiter voranzutreiben. Doch welche Auswirkungen hat die Novelle auf intelligente Stromnetze?

Veröffentlicht: 27. Januar 2021 | Kategorie: Allgemein, Publikationen | Autor / Autorin: Dr. Michael Weise
Titelblatt Stellungnahme EEG-Novelle 2021

Das EEG 2021 hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der  Energiewirtschaft weiter voranzutreiben. Ausgeweitet werden soll insbesondere die Ausstattung und Steuerbarkeit von EEG-Anlagen durch intelligente Messsysteme.

Grundsätzlich ist das Bestreben des Gesetzgebers, die weitere Digitalisierung des Stromsystems voranzutreiben, zu begrüßen. Begrüßenswert ist auch, dass der Gesetzgeber bei den konkreten Ausstattungspflichten noch einmal nachgesteuert hat: Ausstattungsvorgaben gelten nun – anders als im Regierungsentwurf vorgesehen – erst ab einer Grenze von 7 kW. Hiermit beseitigt der Gesetzgeber auch die Gefahr, dass der Nutzen intelligenter Messsysteme außer Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten stehen könnte. Auch bereits befürchteten Akzeptanzverlusten in der Bevölkerung einerseits und schwindendem Ausbauwillen und Motivation für mehr Klimaschutz andererseits, begegnet der Gesetzgeber damit.

 

Mehr Intelligenz im Netz durch neue Ausstattungspflichten?

Smart Grids sollen durch Vernetzung und Steuerung das schwankende Angebot aus volatilen erneuerbaren Energien und Strombedarf in Ausgleich bringen. Ziel ist es, den Fokus von einer verbrauchsorientierten Stromerzeugung und dem damit einhergehenden physischen Ausbau der Stromnetze hin zu einer dezentralen, flexiblen Energieversorgung zu verschieben. Technische Einrichtungen, die als Steuer- und Schaltmodul eines intelligenten Messsystems dienen, ermöglichen hierzu das Schalten in Erzeugungsanlagen einerseits und die individuelle Ansteuerung der Verbraucher(-Lasten) anderseits. Damit kommt den technischen Einrichtungen (sog. Steuerboxen) eine Schlüsselrolle innerhalb der Smart Grids zu. Sie sind Grundlage dafür, dass alle Akteure – Letztverbraucher, Anlagen- und Netzbetreiber – auch kommunikationstechnisch miteinander verbunden werden (können) und verhaltenslenkende oder netzsteuernde Maßnahmen erst möglich werden. Ohne sie sind die Smart Grids der Zukunft also nicht denkbar – die flächendeckende Ausstattung der Anlagen mit solchen technischen Einrichtungen ist damit sinnvoll.

Zusammenfassend bringt die Novelle durchaus einige Neuerungen, die zu mehr Intelligenz in den Netzen beitragen können und leistet damit einen weiteren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der deutschen Stromnetze.

Die ausführliche Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung:

Weitere Publikationen