Bundesnetzagentur leitet erste Verfahren wegen verzögertem Smart-Meter-Rollout ein
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen 77 Messstellenbetreiber Verfahren eingeleitet, die die 20-Prozent-Quote für den Smart-Meter-Rollout bis Ende 2025 nicht erreicht haben.
Der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) ist eine zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung des Stromnetzes. Laut Messstellenbetriebsgesetz müssen grundzuständige Messstellenbetreiber bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Messstellen bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh, bei Erzeugungsanlagen mit 7 bis 100 kW installierter Leistung sowie bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit intelligenten Messsystemen ausgestattet haben. Da einige Messstellenbetreiber diese Vorgabe nicht erfüllen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun erste Aufsichtsverfahren eingeleitet, um die Einhaltung der Ausbauziele durch Zwangsgelder durchzusetzen.
Betroffene Unternehmen erhalten im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Höhe der Zwangsgelder wird individuell nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit festgelegt. Bis 2032 müssen 90 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein – weitere Quotenprüfungen sind angekündigt.
Quelle
- Fachverband Elektro- und Informationstechnik BW: Smart-Meter-Rollout: erste Verfahren eingeleitet (13.04.2026)
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur leitet Verfahren wegen Versäumnissen beim Smart Meter-Rollout ein (27.03.2026)