Leitfaden: Weiter geht’s! – Was tun nach Ende des EEG-Förderzeitraums?
Ein Leitfaden für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ausgeförderter Photovoltaik-Klein- und Kleinstanlagen.
Vor 20 Jahren, im Jahr 2000, trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Damit endet mit dem Jahresende 2020 für viele Betreiberinnen und Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen die darin verankerte 20-jährige Einspeisevergütung. Von der auslaufenden Förderung sind Ende 2020 zunächst etwa 18.100 Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) betroffen. In den darauffolgenden Jahren, bis zum Jahr 2025 steigt diese Zahl auf rund 194.700 Anlagen. Mit 93 Prozent fällt zunächst ein Großteil der Anlagen mit <7 Kilowatt-Peak (kWp) unter die Kategorie der Klein- und Kleinstanlagen. Viele dieser Anlagenbesitzerinnen und -besitzer sind sich noch nicht darüber im Klaren, wie ein Weiterbetrieb der PV-Anlagen ablaufen kann, da in der Regel die technische Lebensdauer dieser Anlagen noch nicht erreicht ist und diese daher weiterbetrieben werden können und sollten.
Seit September 2020 befand sich ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung des EEG im Gesetzgebungsverfahren. Am 17.12.2020 hat der Bundestag die EEG-Novelle 2021 beschlossen. Am 18.12.2020 verzichtete der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wird die Novelle rechtzeitig durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und rechtzeitig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt das EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der vorliegende Leitfaden die aktuellen Handlungsmöglichkeiten nach dem EEG 2021 und zeigt welche Neuerungen sich im Vergleich zum EEG 2017 ergeben.