Essay: Die drei handlungsmächtigsten Instrumente der Kommunen für eine klimagerechte Siedlungsentwicklung
Bei der Umsetzung der Energiewende kommt Kommunen eine zentrale Rolle zu. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen jedoch, um Klimaschutzmaßnahmen verpflichtend zu machen? Dieser Essay gibt Antwort.
Städte und Gemeinden tragen mit ihrer bebauten Infrastruktur zum Klimawandel bei – und sind dabei auch wesentlich von dessen Auswirkungen betroffen. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes in allen Bereichen kommunaler Planung ist entsprechend zentral, um langfristig Emissionen zu senken.
Trotz der exponierten Rolle der Kommunen, birgt die Zusammenstellung der einzelnen Bausteine und Instrumente vielfältige Herausforderungen. Ein einzelnes und umfassendes Klimaschutzkonzept, das in allen Gemeinden und Städten eingesetzt werden kann, gibt es nicht. Deshalb lautet unser Rat an kommunale Entscheidungsträger und Klimaschutzmanager wie folgt:
Denken Sie dran, spätestens mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, das Thema Klimaschutz in die Gemeindeentwicklung zu integrieren – auch, wenn die Aufstellung eines Wärmeplans noch nicht für alle Kommunen verpflichtend ist.
Dieses Essay entstand im Auftrag der Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg e.V. und in Zusammenarbeit mit unserem Mitglied, Herrn Rechtsanwalt Uwe Rühling von Rühling Anwälte. Konkret zeigt diese Zusammenstellung, welche Möglichkeiten Kommunen haben, um den Klimaschutz durch rechtssichere, verbindliche Festsetzungen in der Bauleitplanung, bei kommunalen Grundstücksgeschäften, im Erbbaurecht und bei Wegerechten für Strom, Gas und Wärme zu verankern.
Dieser Beitrag ist ein Produkt, welches unsere Arbeit in Bezug auf smarte, energieoptimierte Quartiere flankiert. Er entstand im Nachgang an den Workshop mit dem Entwicklungsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg und bietet einen ersten Einblick in die Themen unseres kommenden Fachforum der Smart Grids-Gespräche „Energieoptimierte Siedlungsentwicklung planen und umsetzen“ am 30. März 2022.