Balkon-PV-Anlagen: Neuerungen und Vereinfachungen

Mini-PV-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Mit einem neuen Positionspapier spricht sich der VDE nun für starke Vereinfachungen der Anforderung an den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen aus.

Veröffentlicht: 16. Januar 2023 | Kategorie: Allgemein, Blog, News, Stecker-Solar | Autor / Autorin: Christian Schneider
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Mini-PV-Anlagen, auch Balkonsolar oder Balkon-PV genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Nicht zuletzt mit der Energie- und Klimakrise wächst das Bewusstsein für die Kosten und Auswirkungen des Energiekonsums. Viele haben den Wunsch, sich unabhängiger von fossiler Energiegewinnung zu machen und außerdem Kosten einzusparen.

Gerade in Mietwohnungen stellen Balkon-PV-Anlagen eine der wenigen Möglichkeiten dar, den Energiebedarf durch eigene Erzeugung zu decken und so in die eigenen Hände zu nehmen. Bislang war dies jedoch noch mit einigen rechtlichen Hürden verbunden. Der Spitzname „Guerilla-PV“ rührt daher, dass viele Betreibende auf die Anmeldung etc. verzichteten und ihre Anlagen damit teils illegal, teils in rechtlichen Grauzonen betrieben. Der laute Ruf nach Vereinfachungen für die Anmeldung und den Betrieb wurde konsequent von vielen Seiten artikuliert. Zuletzt hatte sich auch der Leiter der Bundesnetzagentur Klaus Müller für deutliche Vereinfachungen ausgesprochen.

Mit dem brandaktuellen Positionspapier „Steckerfertige Mini-Energieerzeugungsanlagen“ des VDE ergibt sich nun eine starke Vereinfachung der Anforderungen an den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen.

Die Inhalte des Positionspapiers im Kurzüberblick:

  • Die sogenannte Bagatellgrenze soll in Zukunft gemäß der europäischen Richtline „Regulation for Generators“ (RFG) bei 800 Watt liegen. Die bislang geltende Grenze von 600 Watt (definiert durch VDE AR 4105) wird entsprechend angehoben.
  • Bei Balkon-PV-Anlagen bis zur Bagatellgrenze von 800 W Leistung sind nunmehr alle Zähler für den Betrieb zugelassen. Dies soll die Haushalte unabhängig von den Möglichkeiten des Netz-/Messstellenbetreibers machen, den Zähler auszutauschen, und einen sofortigen Einsatz ermöglichen. Bislang war der Betrieb nur an Zweirichtungszählern oder solchen mit Rücklaufsperre gestattet. Ein Zähler, der rückwärtslaufen konnte, war nicht erlaubt. Damit verbunden sind mehrere rechtliche Änderungen, so u. a. im Messstellenbetriebsgesetz (MSBG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
  • Bislang wurde in der VDE AR 4105 auf die Notwendigkeit verwiesen, Balkon-Kraftwerke mittels einer speziellen Energiesteckvorrichtung anzuschließen, um diese sicher zu betreiben. Die damit verbundenen Kosten und auch die Wartezeit auf eine Elektrofachkraft stellten jedoch Hürden dar. In Zukunft werden auch gewöhnliche Schukostecker bis zur Bagatellleistungsgrenze von 800 W geduldet. Weiterhin wird jedoch darauf verwiesen, dass die Installation einer entsprechenden Einspeisesteckdose weiterhin empfohlen wird, um ggf. auch weitere, leistungsfähigere Anlagen sicher anschließen zu können.
  • Das Anmeldeverfahren wird vereinfacht. Bislang war es erforderlich, die Anlagen beim Netzbetreiber anzumelden. Hier unterschieden sich die Verfahren je nach Netzbetreiber deutlich. Zukünftig müssen die Anlagen nur noch zentral bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Netzbetreiber können dann auf diese Daten zugreifen.
  • Bei allen Vereinfachungen gilt es weiterhin für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer den sicheren Betrieb von Balkon-PV-Anlagen zu gewährleisten. Dies bedeutet einerseits, dass nur in Deutschland zugelassene und zertifizierte Geräte (z. B. Wechselrichter und Module) verwendet werden dürfen. Ebenso muss die Hausinstallation sicher und dazu in der Lage sein, die angeschlossene Energie aufzunehmen. Im Zweifelsfall sollte hier also weiterhin die Elektrofachkraft des Vertrauens hinzugezogen werden.

Bis alle gesetzlichen Änderungen umgesetzt sind, wird es noch etwas dauern – dass diese umgesetzt werden, ist jedoch absehbar. Zu vital ist das Interesse am raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit solchen, vergleichsweise einfachen Maßnahmen an der Energiewende. Dies verdeutlicht auch das sich ständig vergrößernde Förderangebot zum Thema „Stecker-Solar“. Immer mehr Kommunen und Kreise bieten entsprechende Förderungen an. Eine Übersicht kommunaler Förderprojekte für steckerfertige PV-Anlagen nach Bundesländern finden Sie unter diesem Link.

Quellen

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