Smart Meter Rollout

SmartGridsBW widmet sich der kommunikativen Begleitung und der technisch-/organisatorischen Umsetzung des Smart Meter Rollouts.

Die Transparenz im Verteilnetz erhöhen: Der Smart Meter Rollout

krisana - stock.adobe.com | 194003102 Symbolfoto eines Stromzählers (transparent) zur Messung des Stromverbrauchs mit Hochspannungsmast. vor Himmel.

Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung intelligenter Energienetze (Smart Grids) ist die Digitalisierung an den Netzendpunkten, also an den einzelnen Verbrauchsstellen. Dazu sollen die derzeit verwendeten mechanischen Drehscheibenzähler (z. B. „Ferraris-Zähler“) zur Erfassung des Energieverbrauchs von Strom und Gas nach und nach durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. „Smart Meter“ sollen den Messstellen– und Netzbetreibern eine größere Transparenz über den Energieverbrauch in ihren Netzen ermöglichen. Bislang werden mit den Ferraris-Zählern lediglich die Summen der verbrauchten Energie erfasst. Intelligente Messsysteme ermöglichen unter anderem die detailliertere Erfassung des Gesamtverbrauchs, der Verbrauchszeitpunkte sowie der elektrischen Leistung. Dies ermöglicht es Netzbetreibern, durch die vergrößerte Netztransparenz die Frequenzstabilität auch bei schwankender Einspeisung durch regenerative Energiequellen aufrecht zu erhalten. Langfristig erlauben Smart Meter die Nutzung von Mehrwertdiensten wie variablen Energietarifen und sollen langfristig auch Heimmanagementsysteme („Smart Home“) und die effiziente Ladung von Elektrofahrzeugen integrieren. Mehr Informationen über die Möglichkeiten und Mehrwerte von Smart Metern finden Sie z. B. im Nachbericht unserer Smart Grids-Gespräche vom 26.11.2020.

Was ist ein Smart Meter?

Der Begriff „Smart Meter“ ist im Kontext der Energiewende immer öfter zu hören. „Smart Meter“ bzw. „Intelligente Messsysteme“ im eigentlichen Sinne bestehen aus einer sogenannten „Modernen Messeinrichtung“ und einem Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway“. Über das Smart Meter Gateway sind sie in der Lage, Details über den Energieverbrauch, wie z. B. die Lastverteilung, an den zuständigen Messstellenbetreiber zu senden. Perspektivisch sollen über das Smart Meter Gateway auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern explizit freigegebene Geräte, wie z. B. Wärmepumpen oder Batteriespeicher von Solaranlagen, angesteuert werden können. Moderne Messeinrichtungen allein können mangels Kommunikationsmodul nicht vom Messstellenbetreiber aus der Ferne ausgelesen werden. Es ist jedoch möglich, die Daten am Gerät selbst abzurufen.

Die genannten Begriffe werden häufig nicht einheitlich verwendet. In der öffentlichen Darstellung werden häufig alle digitalen Zähler als „Smart Meter“ bezeichnet – ohne Rücksicht auf die verbindliche Namensgebung, welche jedoch durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) eindeutig festgelegt ist.

Rechtliches: Die Einbaupflicht

Der Smart Meter Rollout wurde durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) auf eine rechtliche Grundlage gestellt und durch das Messstellenbetriebsgesetz weiter ausgeführt. Darin werden die Begrifflichkeiten definiert, die geforderten Einsatzmöglichkeiten von Smart Metern über die sogenannten Tarifanwendungsfälle (TAF) beschrieben sowie die Anforderungen an die Geräte festgelegt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift, dass mindestens drei durch das BSI zertifizierte Smart Meter Gateways kommerziell verfügbar sein müssen, konnte erst im Frühjahr 2020 mit dem Rollout gestartet werden.

Damit startete der für die Messstellenbetreiber gesetzlich verpflichtende Rollout zunächst für Verbrauchsstellen mit einem Stromverbrauch von über 6.000kWh oder Solaranlagen und andere Erzeuger mit einer installierten Leistung von über 7kWp. Bis zum Jahr 2032 müssen all diese Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten bis 2032 jeweils eine moderne Messeinrichtung. Nach einer Klage von rund 50 Messstellenbetreibern wurde der Einbau von intelligenten Messsystemen durch einen Beschluss des OVG Münster im März 2021 vorerst gestoppt – allerdings nur für die klagenden Messstellenbetreiber. Einen Bericht zu diesem Vorgang finden Sie hier. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Anpassung des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf diese rechtliche Schieflage. Um die Unsicherheit für die Messstellenbetreiber, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Energieversorger weiter aufzulösen, soll noch 2021 die Technische Richtlinie überarbeitet werden sowie ein Zertifizierungsverfahren für Interoperabilität aufgestellt werden.

Kommunikation rund um den Smart Meter Rollout

Bislang ticken Ferraris-Zähler in den deutschen Kellern vor sich hin und zählen weitgehend unbeachtet den Energieverbrauch der Haushalte. Da Smart Meter eine neue Technik darstellen, die teilweise auch Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwerfen kann, müssen Informationen rund um den Smart Meter Rollout kommuniziert werden. Nur so können Unsicherheiten in Bezug auf die Zuverlässigkeit der neuen Technik, welche bis 2032 in jeden deutschen Keller Einzug halten wird, adressiert und Vorbehalte abgebaut werden. Leider erschwerten die bis zum letzten Moment verbliebenen regulatorischen Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Gestaltung des Rollouts sowie den kurzfristigen Einbaubeginn umfassende Kommunikationsmaßnahmen durch die zuständigen Messbetreiber. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage nach der Kostenverteilung. Zwar werden auch die alten Ferraris-Zähler über die Stromrechnung bezahlt, mit der neuen Technologie und der Spezifizierung der Kosten beim Pflichteinbau der neuen Zähler rückt dieser Aspekt jedoch wieder ins Bewusstsein. Und auch das oben genannte Urteil des OVG Münster trägt zusätzlich zur kommunikativen Verunsicherung bei.

Die Wahrnehmung von Fragen der Systemsicherheit, des Datenschutzes und der Kosten kann schnell fehlgeleitet und auch zum Negativ-Campaigning gegenüber der Energiewende genutzt werden, wenn Negativ-Botschaften (welche teilweise auch auf Falschinformationen basieren) die Kommunikation beherrschen. Um dies zu verhindern und den Endverbraucherinnen und -verbrauchern eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, gilt es, frühzeitig und proaktiv über alle Risiken und auch über alle Möglichkeiten der Smart Meter zu kommunizieren. Eine Studie von SmartGridsBW zeigt auf, welche Chancen und Risiken die Einbaubereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf Smart Metern beeinflussen.

Eindeutig ist, dass noch ein großer Kommunikationsbedarf zum Thema „Smart Metering“ besteht: Gemäß unserer Studie im Juni 2020 waren 68% der Bürgerinnen und Bürger die Begriffe „Smart Meter“ und „intelligentes Messsystem“ unbekannt. Ungeachtet aller Chancen und Risiko-Fragen kann damit eindeutig festgestellt werden, dass weitere Kommunikationsarbeit zum Smart Meter Rollout dringend notwendig ist.

Unsere Aktivitäten

Um den Smart Meter Rollout sowohl kommunikativ zu begleiten als auch die relevanten Akteure im Dialog zu halten und deren Kommunikation untereinander sowie mit dem Gesetzgeber und Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern, werden seitens SmartGridsBW eine Reihe von Aktivitäten verfolgt:

Veranstaltungen 

Studien

  • Den Rollout im Blick: Die Kenntnis der Bevölkerung von Smart Metern / Intelligenten Messystemen: Wie bekannt sind „Smart Meter“ bei der Bevölkerung? Die ausführliche Darstellung und Analyse finden Sie unter diesem Link.
  • Die Akzeptanz von Smart Metern durch Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Kontext von Smart Grids in Deutschland: Welche Einflussfaktoren wirken sich auf die Akzeptanz von Smart Metern aus? Eine Analyse mittels eines risikointegrierten Technologieakzeptanzmodells (RITAM) finden Sie hier.

 Publikationen

 

Weiterführende Informationen zum Thema „Smart Meter Rollout“ finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.